
Die im Bank- und Finanzmarktrecht tätigen Anwälte unterstützen Banken, Effektenhändler, Finanz- und Vermögensverwaltungsgesellschaften sowie weitere Finanzdienstleister in allen vertraglichen, regulatorischen und Compliance-Fragen bei der Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit.
Insbesondere begleiten sie Banken und Finanzdienstleister in Lizenz- und Bewilligungsverfahren, im Umgang mit Aufsichtsbehörden und Selbstregulierungsorganisationen sowie in Verfahren der finanzmarktrechtlichen Amtshilfe.
Sie verfügen über Erfahrung bei der Organisation von Due-Diligence-Prüfungen sowie bei der Prävention und Behandlung verschiedener Aspekte der Geldwäscherei. Sie beraten und vertreten private und institutionelle Klientschaft in vorprozessualen Angelegenheiten und Rechtsstreitigkeiten im Finanzbereich.
Kontaktperson
Andrea Molino